"War verzweifelt"

Wienerin dealte vom Krankenbett aus: Haftstrafe

Österreich
16.02.2015 13:56
Eine 59-jährige Wienerin ist am Montag nach dem Suchtmittelgesetz zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die Frau, die seit einem Fenstersturz ans Bett gefesselt ist, hatte von ihrem Krankenbett aus Drogen verkauft. Um sich ihren Eigenkonsum finanzieren zu können, brachte sie insgesamt 2,8 Kilogramm Marihuana an den Mann.

Wie die Angeklagte vor Gericht sagte, befand sie sich nach ihrem Unfall vom November 2012 bis Ende Mai 2013 in stationärer Behandlung in einem Wiener Spital. Bei dem unabsichtlichen Sturz aus dem Fenster hatte sie zahlreiche Knochenbrüche und schwerste innere Verletzungen erlitten. Mehrere Organe wurden nachhaltig geschädigt, eine Hand musste der Frau amputiert werden.

"War von einer Sekunde auf die andere ein Krüppel"
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus habe sie unter unerträglichen Schmerzen gelitten, da sie kein Morphium mehr bekam, verriet die 59-Jährige Richter Patrick Aulebauer. Um die Schmerzen zu lindern, habe sie Marihuana zu rauchen begonnen: "Ich war verzweifelt. Es hat mir wirklich geholfen." Doch auch ihre tristen Lebensumstände hätten sie zum Rauchen bewogen: "Ich war von einer Sekunde auf die andere ein Krüppel. Ich hab' bis dahin niemals in meinem Leben eine Hilfe gebraucht."

Bei einer Pension von 700 Euro monatlich fiel es der 59-Jährigen zusehends schwer, ihre Sucht zu finanzieren. Also kam sie mit ihrem Dealer ins Geschäft: Sie nahm ihm einen Teil seiner Drogen ab und verkaufte das Gras in ihrer Wohnung - wobei sie den Ablauf des Deals infolge ihrer eingeschränkten Bewegungsfähigkeit "adaptieren" ließ.

Safe mit Wohnungsschlüssel vor Türe angebracht
So ließ die Frau vor ihrer Wohnungstür an der Mauer einen Safe anbringen, der mit einem Code gesichert war. Im Safe deponierte die Frau ihre Wohnungsschlüssel. Sooft ihre Kunden - im Lauf der Zeit "erarbeitete" sie sich acht fixe Abnehmer - etwas zu rauchen benötigten, schauten diese nach vorheriger telefonischer Anmeldung vorbei. Mithilfe der Zahlenkombination, die ihnen die 59-Jährige verraten hatte, öffnete die Kundschaft die Tür und wickelte direkt am Bett der Frau die Geschäfte ab.

Die zweieinhalbjährige Haftstrafe muss die Frau vorerst nicht verbüßen. Nach dem Motto "Therapie statt Strafe" wurde ihr ein Strafaufschub gewährt, um von ihrer Sucht loszukommen. Falls die Entzugstherapie erfolgreich verläuft, werden die zweieinhalb Jahre in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die 59-Jährige wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt.

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