Fall Oliver

Neuer Akt im tragischen Entziehungsfall

Österreich
16.03.2016 16:06

Es ist ein unbeschreibliches Martyrium, das Marion Olivia Weilharter durchlebt. Seit nunmehr 1443 Tagen kämpft die Steirerin (43) um ihr Kind und gerät, seit ihr Exmann den Kleinen gegen ihren Willen nach Dänemark brachte, immer wieder in die Mühlen der unterschiedlichen Rechtssprechungen zweier Länder. Mit einem aktuellen Schreiben der UNO fühlt sie sich jetzt bestärkt: "Oliver kommt endlich zurück zu mir!"

"Ich bin überglücklich", sagt Marion Olivia Weilharter im "Krone"-Gespräch. "Die UNO hat das Recht meines Kindes und das von mir endlich anerkannt. Oliver kommt endlich zu mir zurück." Die Steirerin stützt sich dabei auf den Akt "Final Decision UN-CEDAW Case 46-2012", der ihr Mittwochfrüh zugeschickt wurde. Darin sei zu lesen, so die kämpferische Mama, "dass die Zentralbehörde Dänemarks aufgefordert ist, sofort mit der österreichischen Zentralbehörde zusammenzuarbeiten, um die unmittelbare Rückkehr meines Sohnes Oliver nach Graz sicherzustellen".

Bub vor Kindergarten der Mutter entrissen
Genau dort kam es am 3. April 2012 zum Drama. Ein Sorgerechtsstreit eskalierte damals am helllichten Tag auf offener Straße. Es waren unfassbare Szenen, die sich vor dem Kindergarten des Kleinen abgespielt haben. Sein eigener Papa, Thomas S. (45), entriss das Kind seiner Exfrau und flüchtete mit ihm nach Dänemark.

Was folgte, war ein nervenaufreibender Kampf um einen Buben, der zwischen die Fronten seiner Eltern geriet. Weilharter ist sein rechtlicher Vormund in Österreich, ihr Exmann ebenso nach dänischem Recht. Dass der Vater wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung zu sechs Monaten bedingter Haft und 7200 Euro Bußgeld verurteilt wurde, tangiert die dänische Regierung wenig.

Mutter hofft auf raschen Einsatz der Regierung
Genau auf diese zählt Marion Weilharter jetzt aber: "Die Justiz ist mit der UN-Entscheidung dazu gezwungen, Oliver zurückzuführen." Rechtlich sieht die Causa freilich anders aus, so Anwalt Alfred Boran: "Es ist ein toller Erfolg der Mutter. Aber leider liegt hier nur die Meinung einer Kommission vor, die nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar ist."

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