Wie von der "OÖ-Krone" berichtet, tobte zwischen dem Linzer Architekten Wolfgang Lassy und der Linzer Dompfarre ein Streit: Lassy, der direkt neben dem Gotteshaus wohnt, beschwerte sich, weil der nächtliche Glockenschlag des Linzer Doms ihm in seiner Nachtruhe stören würde - und zog vor Gericht! Die Klage wurde in erster Instanz vom Landesgericht (zuständig für Zivilrechtssachen) abgewiesen, Lassy ließ aber nicht locker: Er legte Einspruch ein, das Linzer Oberlandesgericht wurde mit dem Fall befasst. Auch in der zweiten Instanz wurde die Klage abgeschmettert - allerdings: "Eine ordentliche Revision ist zulässig", schreibt OLG-Richter Hans Peter Frixeder in seinem Urteil, das der "Krone" vorliegt.
Höchsturteil wird bundesweit relevant
Das bedeutet: Im Linzer Glockenstreit ist weiterhin kein Ende in Sicht. Der Oberste Gerichtshof muss jetzt ein Urteil fällen, der dann österreichweit relevant sein wird. Lassy-Anwalt Wolfgang List in einer ersten Reatkion zur "OÖ-Krone": "Die ordentliche Revision bedeutet, dass alles, was vorher war, jetzt Schall und Rauch ist. Die Bedeutung des Falles geht über den Einzelfall hinaus."
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