Das dürfte sich der Kläger anders vorgestellt haben: Der Rechteinhaber des Pornos, der angeblich über den Internetanschluss des Geklagten heruntergeladen wurde, bekam vom Gericht nicht nur keinen Schadensersatz zugesprochen, sondern muss auch die Prozesskosten tragen.
Prozess für Kläger ein Verlustgeschäft
Damit macht der Hersteller des Sexfilms mit dem Gerichtsverfahren, das eigentlich Geld bringen sollte, nun Verlust. Aber selbst wenn der Kläger Recht bekommen hätte, wäre der Prozess nicht sonderlich lukrativ für ihn geworden.
"Das Filmwerk hat einen Ladenpreis von 14,99 Euro, sodass sich die Lizenzgebühr rechnerisch auf 2,04 Euro belaufen würde. Ob man diese Gebühr ansetzt oder davon ausgeht, zumindest der Ladenpreis für eine Lizenz sei geschuldet, kann hier dahinstehen", zitiert das IT-Portal "Golem" aus dem Gerichtsurteil. Der Kläger hätte also, wenn er den Prozess gewonnen hätte, 2,04 oder höchstens 14,99 Euro Schadensersatz erhalten.
Schuld konnte nicht nachgewiesen werden
Dass der Mann vom Gericht freigesprochen wurde, hat den Grund, dass er seinen Internetanschluss teilt. Zum Zeitpunkt, an dem der Film heruntergeladen worden sein soll, waren im Haushalt des Angeklagten vier Computer vorhanden, außerdem wurde sein mit Zahlencode gesichertes WLAN von Verwandten und Freunden mitbenutzt.
Dadurch konnte nicht eindeutig ermittelt werden, wer denn nun das Sexfilmchen heruntergeladen haben soll. Und eine Verpflichtung des Inhabers, seine Freunde und Verwandten darüber zu informieren, dass sie keine Pornos über seinen Anschluss herunterladen dürfen, gibt es laut Gericht nicht.
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