Experten-Interview

Neues Gesetz: Schuldenquote fällt flach!

Kärnten
06.11.2017 22:05

650 Kärntner haben im Vorjahr Privatkonkurs anmelden müssen. Ab sofort gilt es ein neues Gesetz, das die Einleitung des Verfahrens erleichtern soll. Das Wichtigste: Es muss keine Mindestquote mehr eingehalten werden. Arno Ruckhofer vom Alpenländischen Kreditorenverband über die Vor- und Nachteile.

Die Mindestquote von zehn Prozent beim Rückzahlen offener Beträge fällt ab sofort weg - wer hat was davon?

Leider nicht alle. Es profitieren in erster Linie ehemalige Unternehmer und Geschäftsführer, deren Schulden mehrere 100.000 Euro betragen, da sie nicht mehr die zehn Prozent erfüllen müssen, sondern auch mit einer Mini-Quote sich entschulden können.

Wo ist dann der Haken?

Die Schuldner müssen sich jetzt stärker als in der Vergangenheit um einen Job bemühen. Sie müssen also laufend nachweisen, dass sie einer geregelten Arbeit nachgehen. Sonst wird das Verfahren eingestellt.

Welchen Sinn macht diese Regelung?

Früher hat der eine oder andere schwarz gearbeitet, um die Schulden, die eher gering waren, abzahlen zu können. Wenn er die Forderungen erfüllt hat, hat sich niemand darum gekümmert. Das geht jetzt nicht mehr.

Nach welchem Modus wird nun die Rückzahlung der Beträge festgesetzt?

Das hängt ganz vom Einkommen und den Sorgepflichten des Betroffenen ab. Da wird ein bestimmter Anteil vom Lohn abgezogen und an den Treuhänder übermittelt. Das kann auch bedeuten, dass die Quote bis auf 50 Prozent hinaufgeht.

Ist jetzt mit einem Anstieg der Konkurse zu rechnen?

In den letzten zwei Monaten des Jahres wird es einen Ansturm geben, nachdem Privatkonkurse zuletzt rückläufig waren. Aber es wird sich wohl bald einpendeln, da auch nur ein gewisser Teil profitiert.

Christian Rosenzopf, Kärntner Krone

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