Selbstverteidigung:

Opfer kann schnell zu Täter werden

Kärnten
09.04.2016 15:33

Die Haus- und Wohnungseinbrüche, bei welchen Besitzer die Täter auf frischer Tat ertappen, mehren sich. Wer sich in den eigenen vier Wänden selbst zur Wehr setzten möchte, sei aber gewarnt: Aus dem Opfer kann schnell eine Art "Täter" werden.

Es ist wohl die Horrorvorstellung eines jeden Wohnungs- oder Hausbesitzers: Auge in Auge mit einem Einbrecher. Doch wie reagiert man in solch einem Schockmoment richtig? Und wie darf ich mich Verteidigen? Eine Patentlösung gibt es freilich nicht.

"Wer sich etwa mit unangemessener Gewalt verteidigt, kann selbst zum Täter und somit ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden", erklärt Polizeisprecher Rainer Dionisio: "Man sollte nach Möglichkeit jeden Kontakt mit dem Täter vermeiden und die Polizei verständigen." Greift man zu einer Waffe und glaubt, man wäre aufgrund der Einbruchssituation automatisch im Recht, irrt sich.

Denn Notwehr ist nicht gleich Notwehr. Jeder Fall wird juristischen Prüfungen unterzogen, und schließlich entscheidet ein Richter, ob das Verhalten und die eingesetzte Waffe gerechtfertigt und laut Strafgesetzbuch der "gegenwärtigen Gefahr angemessen" war; im Nachhinein immer leichter als in der Extremsituation…

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