"Es ist ein Unfall, wie er jedem passieren kann. Denn niemand rechnet auf der Autobahn damit, dass ein anderer Lenker sämtliche Verkehrsregeln verletzt", resümiert Anwalt Hans Toriser.
Vor zwei Jahren war sein Mandant in einem Chevrolet auf der Südautobahn unterwegs, als ein Rumäne vor ihm plötzlich mit seinem Skoda rückwärts auf ihn zuschoss. Der Fahrer hatte bei Klagenfurt die Abzweigung zur Nordumfahrung übersehen und einfach den Rückwärtsgang eingelegt.
Geisterfahrer ließ Opfer im Stich
Der Villacher verriss seinen Wagen, konnte noch Kollisionen mit anderen Fahrzeugen vermeiden, prallte aber in die Leitschiene. Er selbst erlitt Serienrippenbrüche und einen Milzriss, auch seine Verlobte am Beifahrersitz wurde verletzt. Der Geisterfahrer kümmerte sich nicht um die Opfer; wurde erst später gestoppt.
Der Kärntner lag tagelang im künstlichen Tiefschlaf. Auf das Erwachen folgte ein Schock: Denn die Staatsanwaltschaft erhob plötzlich nicht nur gegen den schuldigen Rumänen Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch gegen den Villacher! Die Juristen waren der Meinung, er hätte besser reagieren müssen, dann wäre seine Beifahrerin nicht verletzt worden.
Rumäne kommt mit Geldstrafe davon
"Dabei hat er geistesgegenwärtig unter Abschätzung der Gefahrensituation nach links gelenkt, um noch Schlimmeres zu verhindern", sagt Verteidiger Toriser. Auch das Gericht sieht das so: Der Villacher wird freigesprochen, erhält Schmerzensgeld. Der Rumäne kommt mit 1.300 Euro Geldstrafe davon.
von Kerstin Wassermann, Kärntner Krone
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