15.000 Euro Strafe

Check24 muss früher auf Maklertätigkeit hinweisen

Digital
08.02.2018 11:40

Im langjährigen Rechtsstreit zwischen Versicherungsvertretern und Check24 hat das Landgericht München ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro gegen das Online-Portal verhängt. Damit erlegt das Gericht dem Unternehmen auf, die Besucher der Seite künftig früher als bisher zu informieren, dass Check24 als Online-Versicherungsmakler Provisionen erhält.

Den Antrag gestellt hatte der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der Check24 unfairen Wettbewerb vorwirft und das Unternehmen deswegen schon vor Jahren verklagt hatte. Das Münchner Oberlandesgericht hatte Check24 daraufhin 2017 verdonnert, die Besucher der Website proaktiv auf die Maklertätigkeit und die dafür fälligen Provisionen hinzuweisen.

Check24 baute diesen proaktiven Hinweis dann zwar auf der Website ein - allerdings nicht gleich zu Beginn eines Preisvergleichs. Die Versicherungskaufleute stellten daraufhin den Ordnungsmittelantrag. Check24 verletze nach wie vor "elementare Informationspflichten", warf Verbandspräsident Michael Heinz dem Unternehmen vor.

In der Chefetage von Check24 wird nun überlegt, ob das Unternehmen Beschwerde einlegen soll: Der Beschluss werde intensiv geprüft, erklärte ein Sprecher am Donnerstag.

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