Streit um Zensur

„Nacktes“ Gemälde auf Facebook beschäftigt Gericht

Web
02.02.2018 14:42

Kulturerbe oder Verstoß gegen die AGB? Facebook hat am Donnerstag vor einem Pariser Gericht Zensurvorwürfe eines französischen Lehrers zurückgewiesen, dessen Nutzerkonto laut eigenen Angaben "ohne Vorwarnung oder Begründung" gesperrt wurde, nachdem er in seinem Profil das Foto eines Ölgemäldes aus dem 19. Jahrhundert veröffentlicht hatte. Es zeigt den nackten Unterleib einer Frau.

Frédéric Durand hatte in dem sozialen Netzwerk 2011 das Bild "Der Ursprung der Welt" (L'Origine du monde) des Malers Gustave Courbet aus dem Jahr 1866 gepostet. Er verklagte Facebook und will erreichen, dass das Gericht Facebook wegen Zensur belangt, seine Nutzerkonto reaktiviert und ihm 20.000 Euro Schadenersatz zahlt.

"Teil von Frankreichs Kulturerbe"
Durands Anwalt hatte zu Facebooks Nutzungsregeln, wonach das Zeigen von Nacktheit tabu ist, früher ausgeführt, es handle sich um ein Gemälde, das "Teil von Frankreichs Kulturerbe" sei. Heute lasse Facebook Fotos von Gemälden, Skulpturen und anderen Kunstwerken mit nackten Menschen zu, doch 2011 sei dies noch nicht der Fall gewesen.

Facebook bestreitet Zensurvorwurf
Facebook bestreitet unterdessen jegliche Zensur. Das soziale Netzwerk habe "keinerlei Fehler" begangen und "keinerlei Schaden" verursacht, argumentierte bei der Anhörung eine Anwältin des Unternehmens. Eine weitere Anwältin sprach von einem "einfachen Vertragsstreit".

Facebook argumentiert, dass Durand nach der Sperrung seines Profils unter Nutzung eines anderen Pseudonyms ein zweites Facebook-Konto eröffnete und dort das Gemälde erneut veröffentlichte. Diese Seite sei nach wie vor aktiv. Das erste inaktive Konto lasse sich nicht entsperren, weil die Daten nur 90 Tage lang aufbewahrt würden. Das Gericht will seine Entscheidung am 15. März bekannt geben.

Klage in Frankreich zulässig
Bei einer Gerichtsanhörung im Jänner 2015 hatte eine Facebook-Anwältin argumentiert, dass das Pariser Gericht nicht zuständig sei. Der Lehrer habe die Nutzungsbedingungen akzeptiert, die als Gerichtsstand Kalifornien vorsehen. Das Pariser Landgericht wies diese Argumentation jedoch zurück.

Ein Verbraucher könne sich an die Justiz an dem Ort wenden, an dem er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des strittigen Vorgangs wohnhaft gewesen sei, urteilten die Richter. Also könne auch vor einem französischen Gericht geklagt werden. Dieser Auffassung schloss sich im Februar 2016 auch das Berufungsgericht an.

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