Die österreichischen Ministerien haben Nachholbedarf beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Laut einem am Freitag veröffentlichten Bericht des Rechnungshofs (RH) verfügten die Ressorts über keine strategischen Grundlagen zu deren Einsatz – und dies, „obwohl bereits KI-Anwendungen in Betrieb oder in Planung waren“.
Auch verpflichtende Regelungen für die Bediensteten für den transparenten Einsatz und die Kennzeichnung von KI-Anwendungen habe es während des Prüfungszeitraums nicht gegeben.
Vom RH überprüft wurden von März bis Juni 2024 der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bundeskanzleramt, dem Finanzministerium, dem damaligen Klimaschutzministerium, dem Kultur- und Beamtenministerium sowie dem Bundesrechenzentrum. Hintergrund ist der verpflichtende Europäische AI-Act. Dieser verlangt eine verbindliche Definition von KI-Systemen. So wurden in Österreich bereits eine KI-Behörde und eine KI-Servicestelle geschaffen.
Maßnahmen „allgemein und abstrakt“
Die KI-Strategie der Bundesregierung gab zwar schon 2021 strategische Ziele vor. Die darin geplanten Maßnahmen „waren jedoch meist allgemein und abstrakt formuliert und die Zuständigkeiten zur Umsetzung nicht zeitnah festgelegt“, kritisiert nun der RH. Eine Verknüpfung mit dem Budget fehlte und auch die Länder seien in die Entwicklung der Strategie nicht eingebunden gewesen. Im EU-Vergleich veröffentlichte Österreich seine KI-Strategie „vergleichsweise spät“.
Das Klimaschutz- und Beamtenministerium sowie das Bundesrechenzentrum setzten zwar Maßnahmen, um Bedienstete zum Umgang mit KI-basierten Anwendungen zu informieren, hatten jedoch keine verpflichtenden Regelungen dazu erlassen. Das Kanzleramt „verfügte weder über entsprechende Maßnahmen noch über verpflichtende Regelungen“. Keine der überprüften Stellen verpflichtete die Bediensteten dazu, den Einsatz von Anwendungen sowie KI-generierter Inhalte transparent zu kennzeichnen.
Mehrere Empfehlungen
Bei der Umsetzung des AI-Acts wäre bereits bei der Konzeption der Behördenstruktur und der Festlegung der zuständigen Behörden Vorsorge für die gesamtstaatliche Koordinierung zu treffen, lautet nun eine Empfehlung des RH. Die Aus- und Weiterbildung der mit KI befassten Bediensteten wäre außerdem „weiter zu intensivieren“. Nicht zuletzt fordern die Prüfer verpflichtende Regelungen für Bedienstete, die auch Regelungen zur transparenten Kennzeichnung des Einsatzes von KI-Anwendungen sowie KI-generierter Inhalte umfassen.
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