Bis zu 660 Euro Strafe

Neue Regelung für Schulschwänzer

Leben
30.01.2018 14:20

Notorische Schulschwänzer sollen in Zukunft härter bestraft werden: Bis zu 660 Euro Strafe sollen künftig bei Schulpflichtverletzungen geltend gemacht werden können. Gemeinsam mit Pädagogen wird derzeit ein neues, vereinfachtes System ausgearbeitet, das die bisherige komplexe Regelung mit einem fünfstufigen Verfahren deutlich vereinfachen soll.

Für Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) ist die tatsächliche Gestaltung der Höhe noch "Manövrier- und Verhandlungsmasse", das jetzige Modell mit seinen zahlreichen Eskalationsstufen sei jedenfalls "viel zu komplex" und werde nur in den seltensten Fällen schlagend. Das Ziel sei "ein vereinfachtes System, wie man mit Schulpflichtverletzungen umgeht". Für den Minister ist etwa vorstellbar, dass am Ende ein an die Gelben und Roten Karten im Fußball angelehntes System stehen könnte.

Eine Novelle im Schulpflichtgesetz könnte es noch im ersten Quartal 2018 geben, bestätigte das Ressort entsprechende Berichte. Gelten würde die neue Regelung dann ab Beginn des kommenden Schuljahres. Eine Verschärfung der disbezüglichen Bestimmungen wurde bereits im Regierungsprogramm angekündigt.

Derzeit Verwaltungsstrafen bis 440 Euro
Das bisher geltende Verfahren bei Schulpflichtverletzungen ist seit dem Schuljahr 2013/14 in Kraft. "Im Fall des nicht regelmäßigen Schulbesuchs im Ausmaß von fünf Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinander folgenden Tagen unentschuldigten Fernbleibens vom Unterricht" kommt es zu Anwendung. Der fünfteilige Stufenplan sieht dann zunächst verpflichtende Gespräche mit Eltern und Schülern sowie die Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt vor. Hilft das alles nicht, können Verwaltungsstrafen bis 440 Euro verhängt werden.

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(Bild: kmm)



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