Der bereits vorbestrafte, tief religiöse Theologiestudent hatte sich an einem seiner Meinung nach blasphemischen Plakat der Grünen gestoßen. Die von ihm verfasste Mail mit Sätzen wie "Die Grüne Nazipartei gehört vernichtet" oder "Stoppt Rudi Anschober" erreichte allerdings nicht den Politiker selbst, sondern seinen Büroleiter. Dieser fürchtete um die knapp 200 Personen, die vor der Nationalratswahl 2008 für die Partei im Einsatz waren, und erstattete Anzeige.
Gefährliche Drohung
Dem Oberösterreicher wurde schließlich im März wegen Vergehens des Landzwanges der Prozess gemacht. Das Urteil wurde aber vom Obersten Gerichtshof mit der Begründung, dass die Störung des öffentlichen Friedens erst ab rund 800 Personen gegeben sei, aufgehoben. Der Beschuldigte musste sich nun wegen gefährlicher Drohung verantworten. Er habe nur seine Meinung kundtun und niemand in Angst und Schrecken versetzen wollen, so der Mann. Sein Verteidiger bezeichnete ihn als "eher einfach strukturiert" und argumentierte, dass bellende Hunde nicht beißen würden.
Das Urteil von sechs Monaten unbedingter Haft begründete der Richter mit der abschreckenden Wirkung auf mögliche Trittbrettfahrer. Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Symbolbild
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