75.000 Euro, das ist die Wertgrenze bei Steuerdelikten: Liegt der Wert auch nur um einen Cent drunter - in dem Fall waren es gerade 40 Euro - ist nicht mehr das Strafgericht, sondern nur noch der Fiskus mit der Strafverfolgung beschäftigt.
Was bei der Steuerakte des Detektivs merkwürdig anmutet, ist, dass ein Hofrat des Finanzamts zugeben musste: "Die Berechnung des Steuerberaters des Angeklagten ist korrekter als meine."
Mahnung an Detektiv: "Wir sehen uns..."
Daher schloss sich auch die Finanz, die ursprünglich 140.000 hinterzogene Euro gewittert hatte, der Forderung nach einem Freispruch an. An den Detektiv gab es aber noch die Mahnung: "Wir sehen uns..." Denn das Verfahren um die Steuern geht ja weiter.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone" und kaerntnerkrone.at
Symbolbild
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