Die angeklagte Ärztin wurde von einem ordentlichen Gericht freigesprochen, da man nicht sicher sagen konnte, ob die Tochter am Bohrgerät angeschoben hatte oder nicht. Das wirft die Frage auf, was hatte die Tochter im OP eigentlich zu tun? Ich glaube, ob die Tochter nur die Hand am Bohrer hatte oder ob sie gebohrt hat, ist irrelevant. Alleine wegen Hygiene-Vorschriften ist es schon abwegig, Personen, die am Vorgang einer OP nicht beteiligt sind, in einem OP-Saal zuzulassen. Ich wäre auch nicht besonders erfreut. Dass hier ein Urteil mit Freispruch erfolgt ist, ist mir ein wenig suspekt. So ist eben die Gerichtsbarkeit. Ich hoffe, es wird nicht Mode, dass man bei OPs Zaungäste zulässt.
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