Zurückziehen darf er sich schon, der Herr Kaiser! Zuerst müsste er sich noch für seine Politik – höchste Pro-Kopf-Verschuldung, Kinderarmut – bei den Kärntnern entschuldigen. Und freilich die anschließende Bußübung antreten. Dann darf er in Rente gehen. Wie hoch wird seine Rente sein? Kriegt auch er eine Inflationsabgeltung? Nun wird wohl auch in Kärnten der Landeshauptmann bestallt und nicht durch Volkswahl entschieden.
Theodor Arbeiter, per E-Mail
Erschienen am Di, 23.9.2025
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