Das freie Wort

Soziales

Erstens: Die Patientenverfügung bzw. Erwachsenenvollmacht sollte unbedingt gratis und einfacher zu erstellen sein! Zweitens: Personen, die sich in Alters- bzw. Pflegeheimen an den Kosten mit 80% ihrer Pension und des Pflegegeldes beteiligten müssen, sollten mit ihrem verbleibenden Einkommen von der Rezeptgebühr befreit werden (z. B. 340 ¤ restliches Einkommen, davon ca. 100 ¤ Ausgaben für Medikamente!).

Wolfgang Weinberger, per E-Mail

Erschienen am Do, 29.8.2024

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