Georgien kommt wegen des kürzlich beschlossenen, aber von der Staatspräsidentin per Veto blockierten „NGO-Gesetzes“ nicht zur Ruhe. Es gab schon wieder Massenproteste; die Demonstranten zogen mit der georgischen und der EU-Flagge (nicht Europa- Flagge, wie es immer wieder heißt) durch die Straßen. Ein demonstrierender Student meinte gar: „Wir werden niemals eine pro-russische Regierung in Georgien tolerieren.“ Eine bedenkliche, ja gefährliche Äußerung, denn die jetzige georgische Regierung wurde demokratisch gewählt. Und wenn, wie es eben jetzt in Georgien passierte, die EU-Kommission, die UNO und sogar die NATO die georgische Regierung in Tiflis zu einem Kurswechsel auffordern, dann ist das ein Musterbeispiel von ausländischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates. Eine Einmischung, die von EU, UNO und NATO in anderen Fällen auf das Schärfste verurteilt wird. Und wenn in Georgien bei einer Massendemo wegen des „NGO-Gesetzes“ wieder einmal ein paar Außenminister oder Parlamentarier von EU-Staaten dabei sind und von der Rednertribüne aus die aggressive Stimmung noch zusätzlich anheizen, dann sollen die georgischen Sicherheitsbeamten sie sofort „einlochen“ und vor einen Schnellrichter bringen. Die ungebetenen „Gäste“ sind ein Sicherheitsrisiko und genießen in dem Fall keine Immunität. Und das umstrittene „NGO-Gesetz“ gibt es in ähnlicher Form nicht nur in Russland, sondern auch in anderen Ländern bzw. ist es in anderen Ländern in Vorbereitung.
Josef Höller, per E-Mail
Erschienen am Do, 30.5.2024
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