Das freie Wort

Suspendiert

Vom Dienst suspendiert wurde eine VS-Lehrerin von der Schulbehörde, weil sie in ihrer Freizeit als Sexualberaterin aufgetreten ist. Ich denke, in diesem Falle wäre es angebracht und klug von beiden Seiten, etwas zurückzurudern: Die Frau Lehrer könnte sich für ihre Tätigkeit eventuell einen etwas weniger anstößigen Titel als „Orgasmus-Päpstin“ suchen, andererseits muss sich die Schulbehörde durchaus auch die Frage stellen: Haben wir in der Vergangenheit auch immer genug auf den freizeitlichen Alkohol- und Nikotinkonsum unserer Lehrer geschaut? Auch das war nicht immer vorbildlich. Vielleicht geht man womöglich noch dazu über zu schauen, in welchen Beziehungen leben die Lehrer, oder welchem Geschlecht rechnen sie sich zu? Dann wird’s richtig turbulent! Ich denke, dass es durchaus notwendig ist, dass sich eine Lehrkraft im Unterricht und im Umgang mit Schülern so weit wie möglich vorbildlich verhält. Aber da anscheinend gerade bei Pädagogen auch in ihrer Freizeit so hohe Standards eingefordert werden, möchte ich zu bedenken geben: Lehrer sind nun mal Menschen, und Menschen dürfen Fehler machen – so wie auch die Schulbehörde!

Reinhard Scheiblberger, Niederranna

Erschienen am So, 14.1.2024

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