Einer Seniorinnen-Tanzgruppe aus Mannheim wird ein Auftritt unter dem Motto „Weltreise“ auf der Bundesgartenschau verboten. Der Grund: Die dafür eigens geschneiderten Kostüme wie beispielsweise Ponchos mit Sombreros oder Kimonos. Dies anzuziehen und zu präsentieren sei „kulturelle Aneignung“, was auch immer genau darunter zu verstehen ist. Weit weniger problematisch sehen es die Verantwortlichen, wenn biologische Männer (ja, die gibt es!) als „Transfrauen“ an internationalen sportlichen Bewerben teilnehmen und diese dann, in der Kategorie „weiblich“, wenig überraschend für sich entscheiden. In diesem Fall wäre es im Sinne der Gleichbehandlung doch korrekt, von „geschlechtlicher Aneignung“ zu sprechen.
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