Gleichberechtigung ist durch unsere Verfassung und den Rechtsstaat de iure geregelt. Die Umsetzung lässt de facto (ob wichtigerer Themen?) seit Jahrzehnten auf sich warten. Machtverhältnisse spiegeln sich auch in der Sprache wider. Aber der „selbst ernannten Elite“ derer, die meinen, durch orthografisch falsche „Sprachkreationen“ (eigentlich Sprachdeformationen) der Sache zu dienen, sei gesagt: Eure kleinkindlichen Versuche (Großbuchstaben oder Sonderzeichen im Wortinneren) des Genderns verunsichern alle, die unsere Kulturtechniken des Lesens bzw. Schreibens erlernen wollen. Außerdem schließen diese infantilen Versuche wieder Menschen aus (LGBTQ). Dies ist übrigens mit dem EU- Recht unvereinbar!
OStR Prof. Mag. Stefan Breit, per E-Mail
Erschienen am Mi, 8.3.2023
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