Diese Einstellung der Klimaaktivisten grenzt nicht nur an, sondern ist Erpressung. Ganze Städte und ihre Bürger werden von einer Kleinstgruppe in Geiselhaft genommen, um etwas zu erzwingen, das vom beabsichtigten Effekt her äußerst fragwürdig ist. Die Anwendung psychischer und physischer Gewalt, um etwas durchzusetzen, ist gesetzlich geregelt in § 105 StGB (Strafgesetzbuch): „Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.“ Und erstaunlicherweise solidarisiert sich so mancher seriöse Wissenschafter mit dieser Extremistengruppe und begibt sich auf dieses gesetzlose Niveau.
Mag. Martin Behrens, Wien
Erschienen am Mo, 16.1.2023
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