Wie die „Krone“ berichtet, ist es Zielfahndern des Bundeskriminalamtes, die immer wieder Großartiges leisten, gelungen, den vierten im Fall der gewaltsam ums Leben gekommenen Leonie per Europäischem Haftbefehl gesuchten Afghanen in London aufzuspüren und dort in Auslieferungshaft zu bringen. Als rechtschaffener Bürger fragt man sich, wie es einem per Haftbefehl gesuchten Migranten gelingen kann, das europäische Festland unentdeckt zu verlassen und in Großbritannien unterzutauchen? Fest steht, dass von den „löchrigen“ Grenzen zwischen den europäischen Ländern nicht nur gesetzestreue Bürger, sondern allem Anschein nach auch Verbrecher, für welche die Unschuldsvermutung gilt (und strapaziert wird), immens viel profitieren.
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