Der Staat hat die Pflicht einzugreifen, wenn das Verhalten Einzelner das Wohl anderer gefährdet. Das Thema Alkoholkonsum zeigt das sehr deutlich. Wenn sich jemand innerhalb seiner vier Wände „wegsäuft“ und diese bis zur völligen Ausnüchterung nicht verlässt, dann hat dies den Staat nicht zu interessieren. Nimmt ein Alkoholisierter sein Fahrzeug „selbstbestimmt“ auf öffentlichen Verkehrswegen in Betrieb, dann gefährdet er damit auch andere und wird vom Staat bestraft. Unstrittig ist, dass Ungeimpfte eher eine Gefahr für andere Menschen darstellen als Geimpfte. Daher ist es plausibel und konsequent, in der aktuellen Situation, deren weitere Entwicklung nicht einschätzbar ist, vorsorglich eine Impfpflicht zu dekretieren.
Prof. Ernst Smole, Wien
Erschienen am So, 13.6.2021
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