Dass die Verhandlungen zu diesem Rahmenabkommen abgebrochen worden sind, hat vor allem den Grund, dass die EU der Schweiz bei der Personenfreizügigkeit nicht nachgegeben hat. Die Schweizer – dumm sind sie ja nicht – wollten ausschließlich die Rosinen, sprich den freien Kapitalverkehr und den freien Warenverkehr haben. Die Personenfreizügigkeit aber wollten sie stark reduzieren, so wie es der Auftrag aus einer Volksabstimmung dort nun einmal verlangt. Nachdem die Schweiz gesehen hatte, dass die EU standhaft bleibt, kam es zum Abbruch der weiteren Verhandlungen. Damit bleiben alle bisherigen Verträge weiterhin in Kraft. Dabei ist die Schweiz sehr tief im Binnenmarkt verankert, ohne aber eine direkte Mitsprache zu haben. Diese Tatsachen darf man nie aus den Augen verlieren. Für die EU bedeutet das, dass es zu keinen Verschlechterungen in den wirtschaftlichen Beziehungen zur Schweiz kommt. Für die Schweiz bedeutet das, dass man nicht in der Lage ist, eine verbindliche Vorgabe der Bevölkerung rechtlich umzusetzen. Es bedeutet aber auch, dass man auch weiterhin wirtschaftlich sehr stark vom Binnenmarkt profitieren wird. Es bedeutet aber auch, selbst wenn sich die Anhänger der Schweizer Volkspartei und der anderen konservativen Parteien auf den Kopf stellen, dass Verträge nun einmal einzuhalten sind. Auch in einem Land mit sehr starker direkter Demokratie.
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