Bezugnehmend auf einen Leserbrief, dass U-Ausschüsse meist ergebnislos bleiben und Antragsteller die Kosten selbst tragen sollten, möchte ich entschieden widersprechen. Wenn wir die Sinnhaftigkeit von Kontrollinstanzen nur noch an der „Erfolgsquote“ i. S. von Verurteilungen messen, begeben wir uns auf dünnes Eis. Mit derselben Logik könnten wir auch im Bereich Jugendkriminalität argumentieren: Sollen wir uns künftig sämtliche Gerichtsverhandlungen sparen, nur weil es gefühlte 90% Freisprüche oder, wie in der „Causa Anna“, bloß lächerliche bedingte Haftstrafen regnet? Rechtsstaatliche Aufarbeitung und politische Kontrolle kosten eben Geld, das ist unbestritten, aber sie sind das Fundament unserer Demokratie. Wer fordert, dass Kontrolleure ihre Arbeit selbst zahlen, will im Endeffekt die Kontrolle abschaffen. Sind U-Ausschüsse und Strafprozesse etwa andere Paar Schuhe? Ich denke nicht: In beiden Fällen geht es um die Wahrheitsfindung und die Einhaltung unserer Regeln. Wer das infrage stellt, rüttelt am Fundament des anderen.
Josef Pratsch, Angern
Erschienen am Fr, 16.1.2026
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