Ein Familienvater aus Wien wehrte sich gegen die 200-Euro-Geldstrafe, die ihm wegen „Lärmbelästigung“ ins Haus geflattert ist. Seine Nachbarin hatte den Mann angezeigt.
Diese Strafe eines Polizeikommissariats in Wien sorgt für Kopfschütteln: 200 Euro Geldstrafe plus 20 Euro Kostenbeitrag für das Strafverfahren oder Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von einem Tag und 23 Stunden wurde einem Wiener Familienvater auferlegt.
Die Nachbarin hatte ihn angezeigt, wegen „ungebührlich störenden Lärms“ aus seiner Wohnung um 21 Uhr und um 0.16 Uhr.
Der Grund, weshalb der Mann zwei Tage ins Gefängnis hätte wandern sollen: zwei Kleinkinder, noch kein Jahr alt. Die Polizisten, die in jener Nacht herbeieilten, konnten in der Wohnung jedenfalls keine Lärmbelästigung feststellen. Bestraft wurde der Mann dennoch.
Klares Urteil zu ungerechtfertigter Strafe
Doch das wollte der junge Papa nicht auf sich sitzen lassen. Er brachte den Fall vor das Verwaltungsgericht Wien. Dieses stellte – wenig überraschend – fest: „Dass Kleinkinder in der Wohnung herumlaufen und dabei regelmäßig hinfallen, stellt ein typisches Verhalten dar.“ Auch das typische Schreien von Säuglingen und Kleinstkindern könne nicht als ungebührlich beurteilt werden. Und weiter: „Es ist allgemein bekannt, dass Kinder in diesem Alter noch keinen festen Schlafrhythmus haben.“
Weshalb sie auch zu Nachtzeiten als störend empfundenen Lärm erzeugen können. Und dies auch dürfen! Woran das Gericht, im Gegensatz zur zuvor strafenden Behörde, keinen Zweifel lässt.
Verfahren wurde eingestellt
Im Namen der Republik stellte das Verwaltungsgericht 2025 klar: Die Geldstrafe erfolgte zu Unrecht, ist aufzuheben und das Verfahren gegen den Vater einzustellen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist unzulässig.
Dass es eine Richterin dafür benötigt, um festzustellen, dass Babys auch nachts schreien dürfen, gleicht einer Posse. Gut möglich, dass die strafenden Polizeibeamten selbst (noch) kinderlos sind.
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