Solange eine Frau, nachdem sie die Scheidung beantragt hat, bei ihrem Mann in der gemeinsamen Wohnung ausharren muss, da ein Auszug, auch wenn er für die eigene Sicherheit nötig wäre, vor Gericht als böswilliges Verlassen gewertet wird und automatisch ein Verschulden an der Scheidung nach sich zieht, wird sich die Lage für viele Frauen nicht bessern. Es verwundert, dass weder die Frauenministerin noch die Justizministerin in Richtung einer schnellstmöglichen Gesetzesänderung diesbezüglich etwas unternehmen.
Mag. Monika Draxler, Pottenbrunn
Erschienen am So, 16.5.2021
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