Die Ausgabe von Gratis-Antigen-Tests muss unabhängig von der Teilnahme oder der Nichtteilnahme in ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) sein. Die Abgabe von Gratis-Antigen-Tests wird aus öffentlichen Steuermitteln finanziert. Jede Person kann einmal im Monat eine Packung Antigen-Tests in der Apotheke gratis abholen. Die Herausgabe erfolgt nach Stecken der E-Card. Dies funktioniert aber nur für jene Personen, die bei der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA angemeldet sind. Für Personen, die sich von ELGA abgemeldet, d. h. einen Widerspruch erklärt haben, kann von den Apotheken der Gratis-Antigen-Test nicht ausgegeben werden. Sie gehen nach der derzeitigen Rechtslage leer aus. Damit wird klar gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstoßen. Dazu kommt ein massiver Vertrauensbruch – es ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen, dass Personen keine Nachteile entstehen dürfen, wenn sie der Teilnahme in ELGA widersprechen, weder im Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich einer Kostentragung. Mit größter Vehemenz wird eine Änderung gefordert, die ELGA-Teilnehmer/innen und -Nicht-Teilnehmer/innen gleichbehandelt.
Dr. Angelika Schiwek, Patientenanwältin, Klagenfurt
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