Viele haben darauf gewartet, dass die Regierung auch hinsichtlich der Silvester-Feiern Einschränkungen in den harten Lockdown einschließt, d.h., dass dieses sinnlose Abschießen von Feuerwerkskörpern und Böllern im privaten Bereich verboten wird. Statt dessen wurde darauf verwiesen, dass die Entscheidung darüber den Gemeinden vorbehalten bleibt. Die einzelnen Bürgermeister wollen es sich aber mit ihren „Schäfchen“, das heißt Wählern, bei den künftigen Gemeinderatswahlen, nicht verscherzen oder diese vergraulen. Die Ausgangsbeschränkungen ab 20 Uhr abends wurden für diese Nacht aufgehoben. Lärmempfindliche Menschen, und vor allem die Tierwelt werden wieder in Angst und Schrecken versetzt, und auch die Umwelt wird durch die Überreste der Raketen und Feuerwerkskörper verseucht. Teilweise wurden in den vorangegangenen Lockdowns fragwürdige Einschränkungen beschlossen, die sich dann später als nicht gesetzeskonform herausgestellt haben. Gegen ein Verbot der teilweise äußerst gefährlichen, ja sogar bei nicht fachgerechter Handhabung lebensbedrohenden Schießerei würden gesetzliche Bestimmungen sicher ihre Berechtigung haben.
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