Ringen um Lizenz

Unbekannter Investor bürgt für Austria Kärnten

Sport
14.05.2008 17:04
Im Ringen um eine Bundesliga-Lizenz für die Saison 2008/09 ist es am Dienstag für den SK Austria Kärnten bis zur letzten Minute heiß her gegangen. Erst knapp vor Ablaufen der Frist um 24.00 Uhr schafften es die Klagenfurter offenbar, alle für die Erreichung einer Lizenz nötigen Unterlagen aufzustellen. Für die strittigen 600.000 Euro für die an den Verein angeschlossene Fußball-Akademie habe ein privater Investor eine Haftung abgegeben, sagte Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider.

"Nun sollte alles für die Lizenz da sein", meinte Haider. Die Haftung des unbekannten Investors gelte so lange, bis das Geld aus dem so genannten Zukunftsfonds fließe. Zeitliche Begrenzung gelte keine, man wolle aber die ÖVP und ihren Parteichef Josef Martinz "nicht aus der Verantwortung lassen". "Die Versuche, den SK Austria Kärnten zu zerstören sind gescheitert, das war fünf Minuten vor zwölf", sagte der BZÖ-Politiker. Bei einem weiteren negativen Bescheid wäre für die Klagenfurter nur noch der Gang vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht der Bundesliga möglich.

Vier Vereine legten Protest ein
Mit Ablauf der Protestfrist am Dienstag haben insgesamt vier Vereine ihr Veto gegen die vom Senat V der Bundesliga in erster Instanz verfügte Verweigerung der Spielgenehmigung eingelegt. Es sind dies neben Austria Kärnten der FC Kärnten (Red Zac Erste Liga), SKN St. Pölten und SV Horn aus der Regionalliga Ost.

Neben den vier oben genannten Vereinen waren vom Senat V auch noch Zweitliga-Absteiger SV Bad Aussee sowie den Regionalligisten Wr. Sportklub und St. Andrä die Linzenz verweigert worden, das Trio verzichtete aber auf einen Protest.

Entscheidung innerhalb von fünf Tagen
Das Protest-Komitee muss laut den Bestimmungen nun innerhalb von fünf Tagen über die Einsprüche entscheiden. Danach ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen. Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen Klage vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. Dieses Gremium entscheidet anstelle eines ordentlichen Gerichts aufgrund der UEFA-Frist bis Ende Mai.

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