Ärzte angeklagt

Patient durch Narkose schwer verletzt

Steiermark
12.02.2008 12:10
Zu einem echten "Todeskampf" hat sich ein Routineeingriff in einem Grazer Sanatorium entwickelt: Dem Narkosearzt war es nicht gelungen, dem Patienten den Beatmungsschlauch einzuführen - nach dreieinhalb Stunden wurde der Mann in lebensbedrohendem Zustand ins LKH gebracht. Am Montag mussten sich Klinkchef und Anästhesist wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht verantworten. Sie fühlten sich in keiner Weise schuldig, die Verhandlung vertagt.

Der ganze Eingriff hätte im Juli 2006 insgesamt 15 Minuten dauern sollen und war nicht einmal unbedingt nötig. Trotzdem wollte der Patient die Operation und suchte ein Grazer Sanatorium auf. Im Operationssaal war ein Narkosearzt am Werk, der erst einige Wochen in diesem Spital arbeitete. Zuvor war er längere Zeit als Schiffsarzt auf der Donau unterwegs gewesen.

"Ich wünschte, ich könnte die Ärzte nur eine halbe Stunde von dem erleben lassen, das ich erlitten habe", sagte der 63-jährige Patient. "Für mich war's ein Todeskampf. Ich wurde immer wieder wach und habe die Gespräche der Ärzte mitgehört. ,Lang wird's nicht mehr dauern, dann hat er es überstanden', hat einer gesagt. Ich hab's als Ankündigung, dass ich sterben werde, verstanden", schilderte der Patient.

Speise- statt Luftröhre erwischt
Dieser Arzt versuchte zunächst, den Patienten zu intubieren. Das gelang in zwei Versuchen nicht. Beide Male erwischte der Angeklagte die Speise- statt der Luftröhre. Es kam schließlich zu einer starken Schwellung im Kehlkopfbereich, der Mann konnte nicht mehr selbstständig atmen. Deshalb rief der Arzt den Klinikchef, der ebenfalls Anästhesist ist, zu Hilfe. Die beiden versuchten alles, doch dem Patienten ging es immer schlechter. "So etwas habe ich in dieser Schwere noch nie erlebt", meinte der Anästhesist.

Notarzt nach dreieinhalb Stunden verständigt
Erst nach dreieinhalb Stunden verständigte man einen Notarzt, der seinerseits noch einen weiteren Intubationsversuch unternahm. Als der auch nichts brachte, setzten die Ärzte einen Luftröhrenschnitt. An die eigentliche Operation war natürlich längst nicht mehr zu denken, mittlerweile ging es nur noch um das Überleben des Patienten, der nicht selbstständig atmen konnte. Dazu kam noch ein Herz-Kreislaufversagen, bevor der Mann endgültig in das LKH verlegt wurde.

"Kann man das nicht schneller und einfacher beenden?", fragte Richter Helmut Krischan. "Diese Art der Komplikationen ist selten, aber sehr gefürchtet", meinte der Angeklagte. Das Problem sei auch gewesen, dass er zunächst allein war, da das Sanatorium offenbar nur über OP-Gehilfinnen, aber nicht über ausgebildete Schwestern verfügt. Diese Hilfskräfte dürfen nicht viel machen, also rief er schließlich seinen Chef zu dem Eingriff dazu.

Der Richter hatte für den ersten Verhandlungstag keinen Gutachter und keine Zeugen geladen, der Prozess wird fortgesetzt.

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