BAWAG-Prozess

Elsner-Pension laut Weninger unrechtmäßig

Österreich
24.08.2007 16:54
Im BAWAG-Prozess standen am Donnerstagnachmittag das Bilanzgeld und die Abfindung auf eine BAWAG-Betriebspension von Helmut Elsner zur Debatte. Der hatte sich die gesichert, nachdem die Bank mit den Spekulationsgeschäften mit dem Investmentbanker Wolfgang Flöttl über 1,4 Milliarden Euro verloren hatte. In dieser für die Bank prekären Situation soll Elsner laut Anklage zunächst eine Gehaltserhöhung verlangt und sich dann am 2. November 2000 ein im Vorstandsvertrag nicht vorgesehenes außerordentliches Bilanzgeld in Höhe von 581.383 Euro bewilligen und auszahlen haben lassen.

Drei Wochen später soll er den BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger (Bild) durch Täuschung über Tatsachen dazu gebracht haben, einer Abfindung zuzustimmen, die Elsner 6,82 Millionen Euro einbrachte. Um diese Summe ließ sich Elsner die Anwartschaftsrechte auf eine betriebsinterne Pension ablösen.

Den Bezug des Bilanzgeldes und der Abfindung wertet die Anklagebehörde jeweils als schweren Betrug. In der Anklageschrift finden sich dazu deutliche Worte: "Eine derartige Unverfrorenheit, wie sie Elsner hier an den Tag gelegt hat, ist auch bei versierten Wirtschaftsstraftätern nicht oft zu beobachten."

Elsner wurde von Richterin Claudia Bandion-Ortner zunächst zur Pensionsabfindung befragt. "Die Idee kam von meinem Steuerberater", sagte Elsner. Er habe zu diesem Zeitpunkt nicht an seine Pension gedacht, sei voll im Beruf gestanden. Damals sei jedoch ein Steuermodell eingeführt worden, das eine auf die durchschnittliche Lebenserwartung berechnete Abfindung eines Pensionsanspruchs deutlich begünstigte. Der Höchststeuersatz lag bei 25 statt 50 Prozent. An der Berechnung und Höhe der abgefundenen Ruhegenussansprüche habe er nicht mitgewirkt, sagte Elsner: "Ich habe mich in die Abwicklung nicht eingemischt."

"Habe nichts verlangt, was mir nicht zusteht"
Für den Erwerb der P.S.K. durch die BAWAG bekam Elsner von seinem Arbeitgeber nicht nur ein außerordentliches Bilanzgeld, sondern auch eine Gehaltserhöhung ab dem Jahr 2001 um 116.277 Euro p.a. (pro Jahr) zugestanden. Entgegen einem Aufsichtsratsbeschluss, der bei der Bemessung der Pensionsansprüche das Jahresgehalt 2000 vorsah, soll Elsner dabei den ab dem Folgejahr erhöhten Bezug geltend gemacht haben. Das stellte Aufsichtsratspräsident Günter Weninger fest, der die Abfindung abgesegnet hatte und nun im Großen Schwurgerichtssaal darlegte, er habe die aus seiner Sicht unrechtmäßige Erhöhung erst nachträglich bemerkt.

Daraufhin ging ein Raunen durch den Gerichtssaal, das in lautstarkes Gelächter umschlug, als Elsner sich zu Wort meldete: "Ich bin überrascht!" Als wieder Ruhe einkehrte, bemerkte Elsner trotzig: "Ich bin wirklich überrascht! Das war mit Sicherheit nicht mein Wunsch. Alle Vorschläge sind von meinem Steuerberater gekommen." Er habe "nichts verlangt, was mir nicht zusteht", so der Ex-BAWAG-Chef. Man möge dazu seinen Steuerberater befragen, den er von der Verschwiegenheitspflicht entbinde.

Elsner: "Die Schuld liegt eindeutig und nur bei Dr. Flöttl"
Zum Abschluss des 20. Verhandlungstags, an dem die Einvernahme der Beschuldigten weitgehend abgeschlossen wurde, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner allen neun Angeklagten die Frage, wer ihrer Meinung nach die Schuld an den hohen Verlusten der Bank trage. Johann Zwettler, zur Zeit der Verluste BAWAG-Vorstand und später Generaldirektor, sieht die Schuld bei Flöttl. Dieser räumte ein, dass die Investment-Ideen von seiner Seite gekommen seien, die Entscheidung über die Schuld überlasse er aber anderen Leuten. "Nach meiner Ansicht hat Herr Elsner mit Herrn Flöttl konspiriert, so sind die Verluste und der Schaden für die Bank entstanden", antwortete Weninger. Elsner äußerte eine klare Meinung: "Die Schuld liegt eindeutig und nur bei Dr. Flöttl".

Der Prozess geht am 6. September mit Zeugeneinvernahmen weiter. Als erster Zeuge ist der jetzige BAWAG-Generaldirektor Ewald Nowotny geladen. Die Verhandlung ist bis Mitte November angesetzt.

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