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Ein besonders tragisches Unglück soll diese Woche in Bleiburg juristisch abgearbeitet werden: Der Unfall des kleinen Elias, der bei einem Ausflug mit dem Kindergarten ins Schwimmbecken fiel und fast ertrunken wäre.
Zwei Kindergärtnerinnen und ein Bademeister sind wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sie hätten, so die Staatsanwaltschaft, die Aufsichtspflicht verletzt.
Tatsächlich hatte das Drama um den Vierjährigen für heftige Diskussionen gesorgt, sogar ein Verbot für derartige Ausflüge stand im Raum: Kritisiert wurde, dass drei Betreuer mit 17 Kleinkindern im Freibad unterwegs waren - die Kinder hatten im heißen Sommer sicherlich ihren Spaß. Wie drei Erwachsene 17 Nichtschwimmer im Auge behalten sollen, ist kaum vorstellbar.
An diesem verhängnisvollen Tag hat es jedenfalls nicht funktioniert: Elias stürzte unbeobachtet ohne Schwimmflügerl ins ein Meter tiefe Becken, wo er mehrere Minuten liegen blieb, bis er endlich entdeckt wurde. Die Zeitspanne war so lang, dass Gesundheitsschäden zu befürchten sind.
Die Anklage gegen seine Betreuerinnen hat viele ihrer Kindergartenkollegen verunsichert. Um Ängste zu nehmen und zu beraten, hat die Gewerkschaft in Kärnten bereits eine Informationskampagne gestartet.
Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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