Unzurechnungsfähig

Verfahren gegen Walter Mayer vor Einstellung

Sport
28.11.2006 16:57
Das Strafverfahren gegen den ehemaligen ÖSV-Trainer Walter Mayer wegen seiner Amokfahrt mit dem Auto im Februar dieses Jahres in Kärnten könnte endgültig eingestellt werden. Ein von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in Auftrag gegebenes ergänzendes psychiatrisches Gutachten attestiert dem Salzburger, zum Zeitpunkt seiner Unfallfahrt in Paternion unzurechnungsfähig gewesen zu sein.

Bereits im Juni war ein erstes Gutachten zu demselben Ergebnis gekommen. Nach Ansicht des Rechtsanwaltes von Mayer, Herwig Hasslacher, müsste damit das Strafverfahren gegen seinen Mandanten von der Anklagebehörde endgültig eingestellt werden.

Mayer war in Polizeisperre gekracht
Mayer war am 19. Februar betrunken einer Polizeistreife davongerast und in eine Polizeisperre gekracht. Der Zwischenfall passierte, nachdem der im Zusammenhang mit Dopingvorwürfen genannte Ex-Trainer den Schauplatz der Olympischen Winterspiele, Turin, verlassen hatte. Seine Anwesenheit bei den Winterspielen war in der Nacht zuvor Auslöser einer Razzia der italienischen Polizei in den Quartieren der österreichischen Langläufer und Biathleten gewesen.

„Die Gutachten belegen, in welche existenzbedrohende Situation mein Mandant getrieben wurde“, sagte Anwalt Hasslacher am Dienstag. Bis heute lägen keine Beweise vor, dass Walter Mayer Doping betrieben hätte. Sein Mandant sei erleichtert und habe nun „die Kraft und Energie“, die Verfahren wegen übler Nachrede gegen IOC-Präsident Jacques Rogge und Dick Pound, den Vorsitzenden der Welt-Antidoping- Agentur, zu führen.

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