Steuern und Strafen

Einkaufen im Urlaub: Wo der Zoll Grenzen setzt

Wirtschaft
08.07.2017 07:05

Viele Urlauber erweitern bei ihren Auslandsreisen nicht nur ihren Horizont, sondern auch den Kleiderschrank oder die Hausbar. Doch unbegrenzt dürfen sich Feriengäste ihrer Kauflaune nicht hingeben. Für Einfuhren nach Österreich kennt der Zoll klare Regeln. Damit man keine bösen Überraschungen erlebt, sollten Urlauber sich vor dem Reisestart informieren. Sonst kann ein Reiseschnäppchen zum teuren Spaß werden.

Wer in Amerika oder der Türkei - also außerhalb der EU - Ferien bucht, muss beim Shoppen mitrechnen. Geschenke dürfen maximal 430 Euro kosten. Kinder unter 15 Jahren dürfen nur um 150 Euro einkaufen. Die Wertgrenzen gelten pro Reisendem, Paare können ihre Freibeträge nicht zusammenlegen. Überschreitet zum Beispiel der Kaufpreis einer Kamera oder eines Computers diese Grenze, ist der Gesamtbetrag und nicht nur die Differenz zu verzollen.

  • Für Bahn- und Autofahrer aus einem Nicht-EU-Land beträgt das Einkaufslimit 300 Euro und 150 Euro bei Jugendlichen.
  • Wer beim Schmuggeln erwischt wird, muss Zoll, Steuern und Strafe zahlen. Will man die Einkäufe mitnehmen, sind es rund 45 Prozent vom Warenwert, lässt man die Mitbringsel beim Zoll, sind es 20 Prozent. Gibt es keine Rechnung, schätzt der Zollbeamte den Wert. Nichterlaubte Waren werden immer beschlagnahmt.
  • Von artgeschützten Waren wie Korallen, Elfenbein oder besonders seltenen Muscheln sollte man jedenfalls die Finger lassen. Es drohen mehrere tausend Euro Strafe und ein Gerichtsverfahren.
  • Für gefälschte Uhren, Leiberl & Co. beträgt die Freigrenze ebenfalls 430 Euro. Erst wer diese überschreitet, muss mit Zores rechnen. "Dann wird der Markeninhaber informiert", weiß Peter Herold, Experte für Produktpiraterie beim Zoll. Firmen wie Rolex oder Chanel können ein Gerichtsverfahren auch gegen Private einleiten. Und Achtung: In Ländern wie Italien oder Frankreich können auch Urlauber für den Kauf von Plagiaten zur Kasse gebeten werden.
  • Lebensmittel aus der EU darf man für den Eigenbedarf mitbringen. Fleisch, Milch und Käse aus vielen Nicht-EU-Staaten landen hingegen in Zoll-Tiefkühltruhen und kommen zu Entsorgungsfirmen. Wer erwischt wird, muss zusätzlich zur Strafe einen Entsorgungsbeitrag zahlen.
  • Wer seinen Garten oder die Terrasse mit einer Urlaubspflanze verschönern will, sollte ebenfalls aufpassen. Oft braucht man Spezialdokumente.
  • Streunende Kätzchen und Hunde dürfen nicht einfach so ins Land. Sie müssen meist vom Tierarzt untersucht werden und brauchen Papiere.
  • Medikamente - dazu zählen auch homöopathische Produkte und Vitaminpillen - sind nur in Reisemengen erlaubt. Im Ausland kaufen darf man pro Arzneimittel drei Packungen.
  • Bargeld muss bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land ab 10.000 Euro gemeldet werden. Anzugeben ist, woher das Geld stammt und wofür es verwendet wird.

Eva Mühlberger, Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele