Um 2 Monate verlängert

Benko muss weiter in Untersuchungshaft bleiben

Wirtschaft
06.05.2025 14:46

Der Immo-Jongleur René Benko muss weiter hinter Gittern bleiben, wie das Landesgericht für Strafsachen Wien gegenüber der „Krone“ bestätigt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht weiterhin vom Vorliegen der Haftgründe der Flucht- und Tatbegehungsgefahr aus und beantragte die Fortsetzung der Untersuchungshaft.

Am Dienstag wurde Benko im „Landl“ erneut der Haftrichterin vorgeführt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien setzte die Untersuchungshaft (U-Haft) um zwei weitere Monate fort, denn das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus. Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Haft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien möglich. Die WKStA und die Verteidigung gaben jeweils keine Erklärung ab.

Seit 24. Jänner sitzt René Benko in der Justizvollzugsanstalt Wien-Josefstadt in U-Haft. Seither sind alle Versuche der Verteidiger, den Finanzjongleur auf freien Fuß zu bekommen, gescheitert. 

Nächste Haftprüfung am 7. Juli
Das Gesetz sieht vor, dass in regelmäßigen Abständen durch das Gericht zu überprüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine U-Haft immer noch vorliegen. Die erste Haftüberprüfungsverhandlung fand nach 14 Tagen statt, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge dann im Abstand von zwei Monaten. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen – der Beschuldigte René Benko wird dazu aus der Haft vorgeführt.

Die Korruptionsjäger müssen sich dennoch beeilen, denn nach sechs Monaten in U-Haft muss diese besser begründet werden. Benko wurde am 23. Jänner verhaftet, lebt nun seitdem in einem der wenigen Einzelhafträume im Wiener Landesgericht. Seine Zeit verbringt der 47-Jährige, wie die „Krone“ berichtete, mit langen Anwaltsterminen – und mit Yoga.

Scheibchenweise Aufarbeitung
Es ist damit zu rechnen, dass noch vor dem Sommer eine erste Anklage gegen den Tiroler in einem der zahlreichen Verfahrensstränge erhoben wird. Die WKStA hat das Team dafür aufgeteilt. Sind einzelne Sachverhalte fertig, sollen diese sofort in einen Prozess münden. Die komplexe Causa soll demnach scheibchenweise aufgearbeitet werden. Benko hätte dann nach einer möglichen Verurteilung in Folgeprozessen mit „Zusatzstrafen“ zu rechnen.

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