Bedingte Haft

Fleischer mit Zitronenphobie stach auf Kollege ein

Österreich
17.05.2017 12:07

Er leidet gleich an mehreren Ängsten, Zwängen und Ticks - und landete offenbar wegen des Ausleben eines solchen am Mittwoch auf der Anklagebank: Ein 45 Jahre alter türkischer Fleischer musste sich in Wien vor Gericht verantworten, weil er im Dezember des Vorjahres einen Arbeitskollegen mit einem Messer schwerst verletzte. Der hatte zuvor den späteren Angreifer wegen dessen Zitronenphobie gehänselt, indem er die Schlürfgeräusche beim Beißen in eine Zitrusfrucht nachäffte - ein Jahr bedingte Haft.

Der Angeklagte hatte allerdings nicht aus Ärger über die Hänselei zugestochen, sondern wollte den lästigen Kollegen lediglich wegschieben. Dabei habe er völlig auf das frisch geschliffene Messer in seiner Hand vergessen, erklärte der 45-Jährige gegenüber der Richterin. Die Klinge drang in den Brustkorb des Opfers ein, ein Lungenflügel wurde dabei durchstochen. An Absicht glaubt bei dem blutigen Vorfall übrigens niemand - auch nicht das Opfer.

Ticks, Ängste und Zwänge
Ein einfaches Leben führt der Angeklagte wohl nicht, seine Ängste und Zwänge sind vielfältig: Berührt jemand ihn, berührt er denjenigen auch. Schickt man ihm ein Küsschen, bekommt man zwangsläufig auch eines. Und er hat eine Phobie vor Zitronen und entsprechenden Schlürfgeräuschen - was eben auch seine Kollegen wussten.

Dem Beschuldigten fiel es auch vor Gericht schwer, der Verhandlung zu folgen. Jedes Mal, wenn das Wort Zitrone - das der Mann mittlerweile auch auf Deutsch versteht - hörte, reagierte er darauf mit heftiger Mimik. Deshalb versuchten die Beteiligten, auf das Wort, so gut es ging, zu verzichten.

"Vokale Epilepsie" als Ursache?
Der sichtlich interessierte medizinische Sachverständige Christian Reiter vermutete - obwohl kein Psychiater - eine "vokale Epilepsie", bei der durch den Schlüsselreiz entsprechende Emotionen wie Angst hervorgerufen werden. Eine Armbewegung, um sich von dem Reiz zu befreien, sei durchaus erklärbar.

"Einen bedingten Vorsatz zu einer Verletzung kann ich jederzeit vertreten", meinte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Mit den zwölf Monaten, die auf drei Jahre bedingt nachgesehen werden, konnten alle Beteiligten leben, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist. "Gehen Sie bitte wegen Ihrer Zitronenphobie trotzdem zum Arzt", empfahl die Richterin.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele