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Arbeit für Häftlinge

Wenn Straftäter mit einer Fußfessel ins Büro gehen

Recht beraten
25.02.2026 12:42

Während andere Häftlinge hinter Gittern sitzen, gehen sie morgens ins Büro, zahlen Steuern – und kehren abends in den „Hausarrest“ zurück. Was für viele nach einem Justizskandal klingt, ist in Österreich längst Realität: der elektronisch überwachte Hausarrest, besser bekannt als „Fußfessel“.

Die gesetzliche Grundlage liefert § 156b des österreichischen Strafvollzugsgesetzes (StVG). Verurteilte können ihre Haftstrafe – unter strengen Auflagen – außerhalb der Gefängnismauern verbüßen. Kontrolliert wird ihr Aufenthaltsort rund um die Uhr über einen elektronischen Sender am Fußgelenk.

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