Konkret einigten sich bei den Gesprächen im Amtsgericht Landshut Strafrichter Alfred Zimmerer mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung darauf, dass die Einstellung des Verfahrens in Kraft tritt, wenn Ballack bis zum 15. Oktober dieses Jahres 65.000 Euro sozialen Einrichtungen zukommen lässt. 5.000 Euro gehen an die Staatskasse.
Im Jänner dieses Jahres hatte Ballack seiner Freundin ein wertvolles Geschenk aus Dubai mitgebracht, wo der FC Bayern während der Winterpause sein Trainingslager bezogen hatte. Bei der Ankunft auf dem Münchner Flughafen versäumte er es jedoch, die knapp 2.000 Euro teure, in einem Duty-Free-Shop gekaufte Handtasche ordnungsgemäß am Zoll anzumelden. Ballack wurde von Zollbeamten angehalten und kontrolliert.
Ballack habe eine italienische Handtasche für seine Lebensgefährtin und Spielzeug für seine drei Söhne dabei gehabt und diese Gegenstände für zollfrei gehalten, teilte Ballacks Anwalt Professor Dr. Ernst Fricke mit. Die Einfuhrumsatzsteuer von 350 Euro habe er sofort bezahlt. Die für den Münchner Flughafen zuständige Staatsanwaltschaft in Landshut hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Ballack eingeleitet.
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