"Damit befindet sich die gemeinsame Lösung endgültig auf der Zielgeraden", freut sich Andreas Scherwitzl (SP), Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses im Landtag. Mit dem einstimmigen Beschluss dürfte die noch ausstehende Debatte im Plenum wohl nur noch Formsache sein. Am 30. April wird dort darüber entschieden. "Es war wie ein Marathon. Doch es ist geglückt ein Modell auszuarbeiten, das den Ärzten eine positive Zukunftsperspektive bietet", ist Landeschef Peter Kaiser erleichtert – vor allem in Anbetracht der derzeitigen finanziellen Situation im Land Kärnten.
Und so sieht das Gehaltsmodell aus: Es wird in großen Zügen das Gehaltsschema der steirischen Spitalsärzte übernommen. Unterschiede gibt es bei der Anrechnung von Vordienstzeiten. Die ausverhandelte Erhöhung der Arztgebühren wird in Form einer monatlichen Zulage ab 1. Jänner 2016 an alle Ärzte in Ausbildung ausgeschüttet. Für Prüfungsvorbereitungen werden den Medizinern zusätzlich fünf Tage Sonderurlaub gewährt. Umgesetzt wird dann natürlich auch die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.
Ein Assistenzarzt erhält künftig ein Grundgehalt von 3663 Euro plus 350 Euro Zulage. Das Grundgehalt für Fachärzte beträgt 4836 und für Oberärzte (50 Jahre) 6647 Euro (jeweils ohne Überstunden).
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.