Um wie viel sich die Sozialhilfe erhöht, wenn Kinder im Spiel sind, ist österreichweit unterschiedlich. Durch die Reform wird sich in den Ländern einiges ändern. Die „Krone“ gibt einen Überblick.
Hauptziel der gestern präsentierten Sozialhilfe-Reform ist die Vereinheitlichung über alle Bundesländer hinweg. Das sei „in weiten Teilen auch gelungen“ meinte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) im „Krone“-Interview. Doch gerade bei den Kindersätzen, wird es weiterhin unterschiedliche Beträge geben. Den Ländern wird – wie berichtet – ein Minimal- und Maximalbetrag für die Kinder zwei bis inklusive vier vorgegeben.
Für Oberösterreich und Niederösterreich wird sich allerdings nichts ändern, ihre Modelle gelten als Vorbild für die Reform: „Und das ist richtig so“, meint etwa Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Anderenfalls könne es „aus Niederösterreich auch keine Zustimmung geben.“
Mehrkosten für die Steiermark, Einsparungen in Vorarlberg
Andere Bundesländer haben sich noch nicht entschieden, aber es gibt Tendenzen: Salzburgs Soziallandesrat Wolfgang Fürweger (FPÖ) will sich bei der Staffelung eher Richtung Mindestsatz bewegen. In der blauen Steiermark wird man ebenfalls die niedrigsten Beträge für Kinder auszahlen. Soziallandesrat Hannes Amesbauer befürchte allerdings „massive Mehrkosten.“ Denn sie hatten bisher die niedrigsten Beträge für Kinder in der Sozialhilfe (292,10 Euro für das erste Kind, ab dem zweiten 233,68 Euro je Kind, ab drittem Kind 175,26 Euro, ab viertem Kind 146,05 Euro und ab fünftem 140,21 Euro).
Noch offen ist die Ausgestaltung in Vorarlberg, Burgenland, Wien und Kärnten. Besonders im Ländle und in der Bundeshauptstadt müssen Bezieher aber mit deutlichen Kürzungen rechnen, auch wenn sich die Länder für den möglichen Maximalsatz entscheiden würden (siehe Grafik).
Mit Jahreswechsel soll das neue Gesetz in Kraft sein. Die Länder hätten dann aber noch sechs bis neun Monate Zeit für die Umsetzung.
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