Neue Sätze und Fristen

So lange muss bald auf Sozialhilfe gewartet werden

Innenpolitik
20.10.2026 20:30

Schon lange gehört die Sozialhilfe reformiert, nun geht es die Regierung tatsächlich an. Neben Kürzungen für jene, die sich nicht integrieren oder arbeiten wollen, ist auch eine Wartefrist geplant. Die „Krone“ rechnet vor, wer wie viel bekommen soll.

Die Regierung hat nach ihrem Arbeitstreffen eine Reform der Sozialhilfe angekündigt. Geplant sind etwa eine Wartefrist und gestaffelte Beträge: Wie berichtet, soll die Basis für Einzelpersonen österreichweit einheitlich bei 860 Euro liegen, mit Zuschlägen bei erfolgreicher Integration und Arbeitswilligkeit bis zu 1230 Euro.

Für Paare mit Kindern sind nun auch neue Sätze vorgesehen.

  • Ein Kind: max. 307 Euro
  • Zwei Kinder: min. 246 Euro pro Kind (492 Euro insgesamt)
  • Drei Kinder: min. 184 Euro pro Kind (372 Euro insgesamt)
  • Vier Kinder: min. 154 Euro pro Kind (616 Euro insgesamt)
  • Ab fünftem Kind: je 148 Euro (740 Euro insgesamt)

Wollen einzelne Bundesländer bei Kind zwei bis vier aber mehr ausbezahlen, müssen sie das – beispielsweise anhand höherer Lebenserhaltungskosten – argumentieren können. Die neuen Regeln nähern sich demnach stark den Modellen in Niederösterreich und Oberösterreich an, wo die Sozialhilfe am strengsten ist.

Zum Vergleich: Wie es heute in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich gehandhabt wird und wie es künftig sein soll:

(Bild: Diverse Fotografen honorarfrei)

Bedenken wegen fehlender Integrationskurse
In den roten Bundesländern zeigt man sich bisher verhalten. In Wien etwa gibt es noch Fragen, was die Koppelung des Geldes an Deutsch- und Integrationskurse angeht. Dort klagt man schon länger, dass es zu wenig Angebot gäbe.

Aus der freiheitlichen Steiermark kam Kritik von FPÖ-Soziallandesrat Hannes Amesbauer („Die Regierung will über die Bundesländer drüberfahren“). Amesbauer solle aber „froh sein, dass wir die Sozialhilfe endlich klar und einheitlich regeln“, verteidigt ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl die angekündigte Reform.

Geld erst ab vier Monaten
Wer noch nichts ins Sozialsystem eingezahlt habe, für den gelte eine Wartefrist – „auch in der Steiermark“. Über die Dauer wird noch verhandelt, im Raum stehen mindestens vier, maximal aber fünf Monate. Der Gesetzesentwurf soll noch diese Woche in Begutachtung gehen.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.

krone.tv

Top 3
Top Gutscheine
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung