Staat mitschuldig?

Niederlande: Berufung gegen Srebrenica-Urteil

Ausland
09.10.2014 18:27
Der niederländische Staat geht gegen ein Urteil wegen der Mitschuld am Tod von mehr als 300 bosnischen Muslimen in Srebrenica 1995 in Berufung. Wie das Verteidigungsministerium am Donnerstag mitteilte, wurde der Einspruch bei einem Gericht in Den Haag eingereicht. Das Urteil gefährde künftige Einsätze der niederländischen Armee, sagte ein Ministeriumssprecher. Die niederländischen Blauhelme, welche damals das Massaker nicht verhindert hatten, seien außerdem unter UN-Führung gestanden.

Im Verfahren um das Srebrenica-Massaker an Tausenden muslimischen Männern und Buben während des Bosnienkriegs hatte ein Gericht in Den Haag den niederländischen Staat im Juli für den Tod von mehr als 300 Opfern zivilrechtlich haftbar gemacht. Der Staat trage Mitschuld an ihrer Ermordung, da von ihm entsandte niederländische Blauhelmsoldaten ein UN-Schutzlager den bosnisch-serbischen Milizen überlassen hätten, hieß es zur Begründung. Die Vereinigung "Mütter von Srebrenica", in der Tausende Angehörige von Opfern des Massakers zusammengeschlossen sind, hatte vor der niederländischen Justiz geklagt.

Als die Milizen am 13. Juli 1995 in das Lager einrückten, leistete die schlecht ausgerüstete niederländische UN-Truppe Dutchbat keinen Widerstand. Einem UN-Bericht zufolge überließ sie alle Beobachtungsposten und Sperranlagen widerstandslos den bosnischen Serben unter Führung von General Ratko Mladic, der sich zurzeit vor dem Haager UN-Kriegsverbrechertribunal wegen Völkermords sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten muss.

Niederlande weisen Verantwortung zurück
Der niederländische Staat weist jegliche Verantwortung für das Massaker von Srebrenica zurück - unter anderem, weil seine Soldaten unter UN-Führung standen. Die niederländische Justiz hatte den Staat schon im September 2013 für den Tod von drei Bosniern in Srebrenica haftbar gemacht. Das Kassationsgericht in Den Haag bestätigte damals ein früheres Urteil, wonach die Blauhelme die Männer nicht den Serben hätten ausliefern dürfen. Die niederländische Regierung sagte den Angehörigen daraufhin jeweils 20.000 Euro Entschädigung zu.

Aus den Urteilen ergibt sich möglicherweise eine brisante Rechtslage: Selbst wenn einzelne Soldaten aufgrund des UN-Mandats Immunität genießen, kann der Heimatstaat demnach als Verantwortlicher für ihre Taten herangezogen werden. Inwiefern diese Interpretation Konsequenzen für andere UN-Einsätze hat, bleibt abzuwarten.

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