Feldversuch

Oberösterreich testet elektronische Fußfesseln

Österreich
19.01.2006 13:15
Die Österreich-Premiere für die elektronische Fußfessel ist am Donnerstag gestartet worden. Seit diesem Zeitpunkt sind zwei Freigänger in Oberösterreich als erste Testpersonen für das Projekt unterwegs, das unter anderem die hohen Belegung der Strafvollzugsanstalten senken soll. Im Sommer ist die Ausdehnung auf Wien und Graz geplant; im September 2007 soll das Projekt evaluiert werden.

Die beiden 38 und 52 Jahre alten Männer waren bisher im Gefängnis in Garsten in Steyr gesessen. Sie waren wegen Eigentumsdelikten zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt worden. Der reguläre Termin für ihre bedingte Entlassung wäre der Mai beziehungsweise der Juni 2006 gewesen. Sie waren schon bisher Freigänger. Das heißt tagsüber waren sie an einem Arbeitsplatz, ihre gesamte Freizeit verbrachten sie im Gefängnis.

Mit der elektronischen Fußfessel können sie daheim schlafen. Dabei müssen sie aber bestimmte Auflagen erfüllen, unter anderem einen "Wochenplan". So müssen sie pro Woche 70 Stunden daheim verbringen - eine Art Hausarrest. 'De facto bleibt ihnen nur Zeit für das Pendeln zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Ihnen ist nur der Aufenthalt in einem eng begrenzten Raum in Oberösterreich gestattet. Es gilt außerdem - wie für alle Freigänger - Alkoholverbot.

Die ersten beiden Testpersonen für die elektronische Fußfessel waren vom Strafvollzugssenat des Landesgerichtes Steyr ausgesucht worden. Es handle sich um sehr stabile Persönlichkeiten, die zuletzt äußerst zuverlässig alle Vereinbarungen eingehalten hätten, sie seien keine Risikotäter, betonte der Direktor der Justizanstalt Minkendorfer. Die beiden hätten um 8.00 Uhr das Gefängnis verlassen. Zuvor sei ihnen die elektronische Fußfessel angelegt worden. Nunmehr sei die Justizanstalt nicht mehr zuständig für sie. Sie werden vom Bewährungshilfe-Verein "Neustart" betreut.

Im Justizministerium freute man sich, dass das Fußfessel-Projekt endlich in "Echtbetrieb" ging. Justizministerin Gastinger erwägt elektronische Fußfesseln nicht nur bei bedingten Entlassungen, sondern auch bei Untersuchungshaft und kurzen Haftstrafen einzusetzen, hieß es am Donnerstag. Dafür wäre allerdings eine Gesetzesänderung nötig.

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