Eine Steirerin hat in ihrem Garten nur noch Schatten, seit auf dem Balkon über ihr eine PV-Anlage montiert wurde. Auf ihrer Terasse steht Wasser.
Seit ihr Nachbar eine PV- Anlage auf dem Balkon über ihrem Garten montiert hat, muss sich Maria B. fast täglich ärgern. Denn – sie hat nun mehr Schatten in ihrer kleinen Grünoase. Dazu tropft das Regenwasser und Schnee ab. „Bei mir auf der Terrasse steht das Wasser. Ich kann ohne Schuhe nicht mal raus gehen, geschweige denn Wäsche aufhängen etc.“, schildert die Steirerin. Aus ihrer Sicht liege eine große Beeinträchtigung und Gefährdung durch Witterungsverhältnisse vor.
Die Genossenschaft widerspricht auf Anfrage der Ombudsfrau. Nach dem steirischen Baugesetz seien PV-Anlagen bis 100 kWp nur meldepflichtig, nicht bewilligungspflichtig. Eine Beschattung sei rechtlich irrelevant und begründe keinen Anspruch auf Entfernung, ebenso wie das Abrinnen oder Tropfen von Regenwasser. Leider scheiterte ein Schlichtungsversuch, da der Nachbar daran nicht teilnehmen wollte. Eine Gefährdung der Terrassennutzung bestehe jedenfalls nicht.
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