Österreichs Regierung will ein Migrationsabkommen mit Usbekistan abschließen. Der Ministerrat hat am Mittwoch den Startschuss für Verhandlungen gegeben. Es soll um die Rückkehr und Rücknahme eigener Staatsangehöriger sowie Drittstaatsangehöriger gehen.
Auch die Durchbeförderung von abzuschiebenden Personen sei ein Thema, hieß es aus dem Ministerrat. Zudem soll der Informationsaustausch über Möglichkeiten der legalen Migration von Fachkräften, Studierenden, Forscherinnen und Forschern, deren Familienangehörigen sowie Schülerinnen und Schülern entlang klarer Verfahren ausgebaut werden. Usbekistan ist das Nachbarland von Afghanistan und hat ungefähr 37,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. In dem Land werden viele Gruppen verfolgt und benachteiligt, darunter Christinnen und Christen sowie schiitische Muslimas und Muslime.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) sagte, dass man jenen klare Kante zeigen wolle, die kein Recht hätten, in Österreich zu bleiben, oder dieses Recht missbrauchten. Dafür brauche es sowohl Konsequenz im Inneren als auch starke Partnerschaften nach außen. „Mit Kooperationen wie dieser mit Usbekistan schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent umzusetzen und eine geordnete Migrationspolitik auch in der Praxis umzusetzen“, sagte sie.
Mit Kooperationen wie dieser mit Usbekistan schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent umzusetzen
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger
Bereits etwa 60 Abkommen
In den bevorstehenden Verhandlungen werde der gemeinsame Kampf gegen illegale Migration im Fokus stehen, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Abschiebungen seien Teil einer harten und gerechten Asylpolitik. Österreich hat laut dem Außenministerium etwa 60 bilaterale und EU-Rücknahmevereinbarungen (Stand 2024). Diese bestehen unter anderem mit Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Tunesien, der Türkei, Ghana, Kenia, Marokko und den Philippinen. Ab dem 12. Juni wird eine EU-weite Liste für sichere Herkunftsländer in Kraft sein, auf der unter anderem ebenfalls Länder wie Tunesien und Marokko stehen, mit denen Österreich bereits zuvor Vereinbarungen hatte. Die Mitgliedstaaten sind aber weiterhin verpflichtet, jeden Asylantrag einzeln zu prüfen.
Für die Rückführung von abgelehnten und straffällig gewordenen Asylwerberinnen und Asylwerbern ist prinzipiell das jeweilige Land zuständig, in dem das Verfahren durchgeführt wurde. Seit 2022 übernimmt die Behörde Frontex Aufgaben auf EU-Ebene. Die Rückführungsrichtlinie schreibt unter anderem vor, dass Grundrechte und die Würde der Betroffenen einzuhalten sind, beziehungsweise dass Geflüchtete nicht in Länder rückgeführt werden dürfen, in denen ihnen Verfolgung droht. Zudem wird zuerst auf eine freiwillige Ausreise innerhalb einer Frist zwischen sieben und 30 Tagen gesetzt. Ein Zwang ist der Richtlinie nach somit erst das letzte Mittel.
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