Wegen Schnee gewendet

Abzocke! Lenker soll 375 Euro fürs Umdrehen zahlen

Niederösterreich
12.03.2026 06:00

Wegen der schneeglatten Fahrbahn musste ein niederösterreichischer Lenker im Februar 15 Sekunden lang in einer Privateinfahrt umkehren. Jetzt trudelte eine Klagsdrohung samt 375-Euro-Forderung ein!

„Ich bin maximal 15 Sekunden auf das Grundstück gefahren, weil ich wegen des Schnees umkehren musste“, beteuert der 30-jährige Ingenieur Elias L. aus Kematen an der Ybbs. Was für ihn ein ganz normaler Weg zur Arbeit sein sollte, endete plötzlich mit juristischem Ärger.

Denn am 20. Februar gegen 10 Uhr kämpfte er sich bei starkem Schneefall den steilen Kreuzstöcklberg hinauf. Doch auf der glatten Straße blieb sein Wagen hängen – ein Weiterkommen war nicht möglich.

375 Euro fürs Umdrehen?
„Um eine Gefährdung meiner eigenen Sicherheit und jener anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, war ich gezwungen, bei nächster Gelegenheit umzudrehen“, schildert der junge Mostviertler. Dafür setzte er sein Auto sekundenlang rückwärts in eine offen einsehbare Hauseinfahrt.

Winterliche Bedingungen zwangen den Autolenker zum Umdrehen (Symbolbild).
Winterliche Bedingungen zwangen den Autolenker zum Umdrehen (Symbolbild).(Bild: Hubert Rauth)
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Wegen des Wintereinbruchs war meinem Mandanten ein gefahrloses Weiterfahren nicht möglich.

Anwalt Dr. Hans-Jörg Haftner

Diese sei weder beschildert noch abgesperrt gewesen, betont das „Abzock-Opfer“. Ein Anhalten über das notwendige Maß hinaus habe es nicht gegeben, ebenso wenig sei ein Schaden entstanden oder jemand behindert worden. Kurz darauf folgte jedoch eine böse Überraschung: Der Grundstückseigentümer wirft ihm via dessen Wiener Anwalt Besitzstörung vor und fordert 375 Euro, um von einer Klage abzusehen.

Lenker war „in Notlage“
L. weist die Vorwürfe entschieden zurück. Das kurzfristige Befahren der Einfahrt sei ausschließlich aus einer durch die Witterung verursachten Notlage erfolgt, betont er.

Der St. Pöltner Topanwalt Dr. Hans-Jörg Haftner vertritt das Mostviertler „Abzock-Opfer“.
Der St. Pöltner Topanwalt Dr. Hans-Jörg Haftner vertritt das Mostviertler „Abzock-Opfer“.(Bild: Gabriele Moser)

Sein Anwalt Dr. Hans-Jörg Haftner stellt klar, dass kein rechtswidriger Eingriff vorliege. „Wegen des Wintereinbruchs war meinem Mandanten ein gefahrloses Weiterfahren nicht möglich. Er war daher zum Wenden gezwungen“, so der St. Pöltner Topjurist. Das kurze Einfahren in die offene Einfahrt sei Teil dieses Manövers gewesen.

„Fragwürdige Videoüberwachung“
Zur Unterlassungserklärung: Eine Wiederholungsgefahr bestehe nicht, da es sich um eine einmalige Ausnahmesituation gehandelt habe. Die geforderte Zahlung werde zurückgewiesen. „Mein Mandant hat kein Verhalten gesetzt, dass die Ansprüche rechtfertigt“, betont Haftner.

Für Diskussionsstoff sorgt auch eine automatisierte Videoüberwachungsanlage auf dem Grundstück, mit der das Umkehren offenbar dokumentiert wurde. Deren datenschutzrechtliche Grundlage sei zumindest „fragwürdig“.

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