Haushaltsabgabe

Kein gutes Zeugnis für ORF und Ministerien

Innenpolitik
06.03.2026 11:00
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der Rechnungshof hat die Gebührenreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genauer angesehen und stellt dem ORF und den zuständigen Ministerien kein gutes Zeugnis aus. Entgegen den Erwartungen des Finanzministeriums und der OBS (vormals GIS GmbH) konnten die Ausgaben nicht reduziert werden. Sie stiegen sogar von 2023 auf 2024 um 1,45 Millionen Euro an.

Ausschlaggebend dafür waren steigende Sach- und Beratungsaufwendungen der OBS. Denn unvollständige Daten im Zentralen Melderegister (ZMR) – speziell Adressdaten in größeren Städten – erschwerten die Ermittlung von Beitragspflichtigen, was zu vielfältigen Problemen führte, die wiederum Anfragen und Beschwerden und somit auch den Personalaufwand ansteigen ließen. 2024 war mit Blick auf 10,62 Millionen Personenadressen in nicht weniger als 590.000 Fällen die Türnummer unklar.

Chaos bei Zahlungsaufforderungen
Die unzureichende Datenqualität zeigte sich der OBS erst Ende 2023, als die ersten ZMR-Daten an sie übermittelt wurden. Die mangelhafte Datenlage führte etwa dazu, dass im selben Haushalt lebende Personen aufgrund uneinheitlicher Adresseinträge im ZMR mehrere Zahlungsaufforderungen erhielten. Der ORF sah sich genötigt, eine eigene „Soko“ einzurichten, um unklare Fälle näher zu beleuchten.

Der ORF weit darauf hin, dass im Gegensatz zu ähnlichen Änderungen in Deutschland oder der ...
Der ORF weit darauf hin, dass im Gegensatz zu ähnlichen Änderungen in Deutschland oder der Schweiz – nicht Jahre, sondern lediglich vier Monate Zeit gehabt habe.(Bild: APA/Hans Leitner)

Der höchste Sachaufwand der OBS war 2024 mit 8,3 Millionen Euro der Postversand. Doch nicht alle Briefe wurden auch geöffnet. Schließlich zeigten Marktforschungsergebnisse, dass die Marke OBS so unbekannt war, dass Beitragspflichtige die Post teilweise entsorgten. Viele Beschwerden an die OBS drehten sich um lange Wartezeiten, zugesandte Zahlungserinnerungen trotz Beitragsbefreiung, ungerechtfertigte Inkassoschreiben oder auch ausbleibende Rückmeldungen nach dem Hochladen von Sterbeurkunden.

Mängel im Kundendienst nicht rechtzeitig behoben
Der RH stellte fest, dass der OBS viele Mängel im Kundendienst seit Jahren bekannt waren. Das Beschwerdemanagement hätte für die Systemumstellung angepasst und professionell aufgesetzt werden können, merkten die Prüfer an.

Der Rechnungshof hat die Gebührenreform des ORF genau unter die Lupe.
Der Rechnungshof hat die Gebührenreform des ORF genau unter die Lupe.(Bild: AP/APA/ROLAND SCHLAGER)

Der Kundendienst wurde aufgrund der gestiegenen Anzahl an Anfragen aufgestockt, wobei auch auf Leihpersonal zurückgegriffen und ein externes Callcenter beauftragt wurde. Eine Unterstützung durch den ORF-Kundendienst erfolgte nicht. Damit hätte aber gespart werden können, hieß es. Auch sieht der RH die Auslagerung von Kerntätigkeiten, wie die Beitragspflichtigen zu ermitteln oder die Öffentlichkeit über die Beitragspflicht zu informieren, kritisch. Dadurch seien Abhängigkeiten von Dritten geschaffen und eine nachhaltige Qualifizierung des eigenen Personals vernachlässigt worden.

ORF weist auf Zeitdruck hin, Gegenmaßnahmen greifen bereits
In einer Stellungnahme zu dem RH-Bericht verweist der ORF auf ungünstige Umstände rund um die Umstellung: So habe man – im Gegensatz zu ähnlichen Änderungen in Deutschland oder der Schweiz – nicht Jahre, sondern lediglich vier Monate Zeit gehabt habe. Dies „stellte die OBS wie den ORF vor große Herausforderungen“, heißt es. So habe man etwa IT-Systeme und die IT-Infrastruktur nicht ausreichend auf die neuen Anforderungen anpassen können bzw. musste dies im laufenden Betrieb tun. Die mangelhafte ZMR-Datenqualität habe zudem „zu wesentlich mehr Interaktionen mit den Beitragspflichtigen als erwartet und damit zu Rückständen in der Bearbeitung“ geführt.

Empfehlungen auch an Innen- und Finanzministerium
Der ORF betont aber, dass bereits „vielfältige Maßnahmen“ gesetzt worden seien. Dadurch sei sichergestellt, „dass die Aufwendungen der OBS in den kommenden Jahren sinken werden“. Der RH nimmt auch das Finanz- und Innenressort in die Pflicht. Künftig sollten beide darauf achten, bereits im Gesetzwerdungsprozess auf die Umsetzbarkeit von Vorhaben achten. Auch einheitliche Regelungen für das ZMR werden angeregt.

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