Sechs Fragen, sechs Antworten: Warum der Klubobmann der ÖVP im Parlament, der Innviertler August Wöginger, heute in Linz vor Gericht steht. Es geht um Postenschacher und politische Einflussnahme für einen Parteifreund. Für den Prozess sind 14 Tage reserviert, ein Urteil ist für den 21. April geplant.
Worum geht es in der sogenannten Postenschacher-Affäre?
Im Zentrum steht die Besetzung des Vorstandspostens des Finanzamts Braunau. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Posten politisch beeinflusst vergeben wurde und nicht an die bestqualifizierte Bewerberin ging.
Wer steht im Zentrum der Anklage?
Angeklagt sind ÖVP-Klubobmann August Wöginger sowie zwei Finanzbeamte (60, 63), beide ÖVP-Mitglieder. Wöginger soll für einen Parteifreund, einen damaligen ÖVP-Bürgermeister, interveniert haben. Die Mitangeklagten sollen als Mitglied bzw. Vorsitzender der Begutachtungskommission den Bürgermeister bewusst besser bewertet haben, um ihm den Job zu ermöglichen.
Warum ist die Besetzung besonders umstritten?
Die langjährige Finanzbeamtin Christa Scharf hatte die Behörde vor der Besetzung des Postens bereits monatelang interimistisch geführt. Das Bundesverwaltungsgericht stellte später fest, dass Scharf die mit Abstand bestqualifizierte Kandidatin war und sprach ihr eine Entschädigung zu.
Anfangs gab‘s eine Diversion, nun kommt es zur Verhandlung. Warum?
Im Herbst schien eine Diversion möglich, verbunden mit Geldbußen in fünfstelliger Höhe. Nach einer Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Linz diese Lösung auf. Damit muss der Fall nun vor Gericht verhandelt werden.
Wie lange wird der Prozess dauern?
Der Prozess ist auf 14 Verhandlungstage angesetzt. Zum heutigen Auftakt werden noch einmal die Eröffnungsplädoyers gehalten. Insgesamt sollen 31 Zeugen gehört werden, darunter Ex-Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid am 9. März. Ein Urteil wird für den 21. April erwartet.
Wie geht es für Wöginger im Fall eines Schuldspruchs weiter?
Der ÖVP-Politiker hat angekündigt, auch bei einer erstinstanzlichen Verurteilung Klubchef bleiben zu wollen.
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