Gänsehaut-Mord am Friedhof! Eine 64-jährige Pensionistin wurde beim Besuch des elterlichen Grabes von einem Heim-Problemkind mit einem Taschenmesser regelrecht niedergemetzelt – sie gestand! Die Verdächtige filmte nach der Tat die Leiche und verschickte das Video per App ...
Andrea S. starb, wie sie lebte – mutterseelenallein! Wie berichtet, wurde die 64-jährige „Frau Doktor“ am Montag am Baumgartner Friedhof in Wien-Penzing erstochen aufgefunden. Die Tat war grundlos, die Pensionistin ein Zufallsopfer. Die mutmaßliche Mörderin ist ein erst 14-jähriges Mädchen mit psychischen Problemen aus einer betreuten Wohngemeinschaft in der Nähe.
Es ist ein Verbrechen, das selbst erfahrene Ermittler sprachlos macht. Nahe dem Grab ihrer Eltern hatte die Pensionistin keine Chance. Jenny (Name von der Redaktion geändert) rammte ihrem völlig ahnungslosen Opfer die Klinge mehr als fünfmal in Kopf und Hals.
Beim stundenlangen Verhör soll die Minderjährige grundsätzlich geständig gewesen sein – doch ein Motiv? Fehlanzeige. Laut Ermittlern habe sie keinen konkreten Grund nennen können. War es einfach pure Lust am Töten? Die nur wenige Fußminuten vom Friedhof entfernt in einer alten Villa wohnende Akademikerin war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Besonders verstörend: Unmittelbar nach der Tat soll das Mädchen ein Handy-Kurzvideo bzw. Foto der Leiche aufgenommen und via bei Kindern ihres Alters beliebter Social-Media-App verschickt haben.
Junge Täterin galt nur für sich selbst als „gefährlich“
Gefasst wurde die Verdächtige übrigens im Nahbereich des Tatorts. Laut Jung-Bestattungsunternehmer Arthur Altbart – er war Ersthelfer am Tatort – habe das Mädchen völlig emotionslos gewirkt. Keine Tränen, kein Zittern, keine Reue. „Sie hat seelenruhig nach einer Zigarette gefragt, da gefror selbst mir das Blut in den Adern.“
Ich rannte zum Tatort, sah die Leiche und dann die festgenommene Mörderin. An ihren Händen klebte Blut, ihr Anblick ließ mir das Blut in den Adern gefrieren.

Jung-Bestatter Arthur Altbart
Bild: Zwefo
Auch die Vorgeschichte der 14-jährigen Mordverdächtigen ist tragisch. Ihre Erziehungsberechtigten hatten die Obsorge an die Kinder- und Jugendhilfe übergeben. Sprecherin Ingrid Pöschmann bestätigte: „Die Mutter sagte, sie schaffe es zu Hause mit ihr nicht mehr.“ Das Mädchen war als Ausreißerin bekannt, aber galt eigentlich nur für sich selbst als „gefährlich“.
Am Tag nach der schockierenden Bluttat sind Anrainer und Standler der „Friedhofsmeile“ beim „Krone“-Lokalaugenschein noch immer fassungslos. Kerzen flackern im Wind.
Man kennt sich hier gut, man grüßt sich. Herr Z. aus der Nachbarschaft ringt nach Worten: „Ich bin mit Andrea aufgewachsen. Nach dem Tod ihrer Eltern lebte sie sehr zurückgezogen – aber sie war immer höflich.“
Eine stille Pensionistin, die niemandem etwas zuleide tat. Und eine 14-Jährige, die für den Mord kein Motiv angeben kann ...
Wenn Kinder töten: Das droht dem Mädchen aus Jugendheim
Jenny gilt als eines von Hunderten Problemkindern in Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) in Wien. Die 14-Jährige hatte eine schwierige Kindheit. Zuletzt war das Mädchen seit November in einer sozial-psychiatrischen Wohngemeinschaft mit drei anderen Kindern untergebracht, weil die Mutter mit ihr überfordert war. Dort gibt es ein engmaschiges Betreuungsnetz von Sozialtherapeuten und Psychiatern. Die Teenagerin nahm Medikamente, war öfter im Spital und ist akut selbstverletzungsgefährdet.
Vor 152 Jahren gegründet, hat der Friedhof Baumgarten in Penzing rund 33.000 Gräberstellen auf knapp 240.000 Quadratmetern. Eine Besonderheit ist die große Christusstatue von Bildhauer Josef Halbig, die ursprünglich für einen Dom in Ungarn bestimmt war.
Nach dem Tod des Künstlers wurde sie vom Wiener Stadtbaumeister Josef Münster erworben und 1903 gespendet. Gegenwärtig ist der Baumgartner Friedhof der fünftgrößte der Stadt. Auch Rapids Jahrhundertkicker Franz „Bimbo“ Binder ist dort bestattet.
Problem: Das Heimaufenthaltsgesetz sieht keine Zwangsmaßnahme bzw. Anhaltung von Problemkindern vor. Auch das Mädchen war schon mehrmals ausgerissen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen der 14-Jährigen maximal zehn Jahre Haft. Wahrscheinlicher erscheint aufgrund des Geisteszustandes, den ein Gerichtspsychiater begutachten wird, dass gleich eine Einweisung erfolgt.
Die nicht zeitlich begrenzte Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Justiz-Einrichtung kann durchaus die mögliche Höchststrafe noch übertreffen. Über die Freilassung aus dem Maßnahmenvollzug entscheidet dann ein Gremium aufgrund einer ärztlichen Expertise.
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